Der Stundenverrechnungssatz ist der Betrag, den ein Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb je Arbeitsstunde in Rechnung stellt. Er muss nicht nur den Lohn des Mitarbeiters decken, sondern auch Urlaub, Krankheit, Fahrzeuge, Werkstatt, Büro und den Gewinn. Deshalb liegt er meist beim Zwei- bis Dreifachen des Bruttostundenlohns.
Personalkosten inklusive Arbeitgeberanteilen, alle Beträge pro Jahr und netto. Die Berechnung erfolgt direkt in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert.
Stundenverrechnungssatz berechnen: die Formel
Stundenverrechnungssatz = (Personalkosten produktiv + Gemeinkosten) ÷ verrechenbare Stunden × (1 + Gewinnzuschlag)
Schritt 1: verrechenbare Stunden ermitteln
Ein Vollzeitmitarbeiter wird für rund 2.000 Stunden im Jahr bezahlt. Davon gehen Urlaub, Feiertage und Krankheit ab, außerdem Zeiten, die Sie keinem Kunden berechnen können: Fahrten, Materialbeschaffung, Aufräumen, Schulungen. Übrig bleiben im Handwerk häufig 1.300 bis 1.500 verrechenbare Stunden. Werten Sie dafür am besten Ihre Stundenzettel des letzten Jahres aus.
Schritt 2: Kosten zusammenstellen
- Personalkosten der produktiven Mitarbeiter: Bruttolöhne plus Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
- Gemeinkosten: Werkstatt- und Büromiete, Fahrzeuge, Werkzeuge, Versicherungen, Bürokraft, Software, Werbung, Steuerberatung.
- Unternehmerlohn: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhält der Inhaber kein Gehalt. Setzen Sie einen kalkulatorischen Unternehmerlohn in die Gemeinkosten, sonst arbeiten Sie unbezahlt.
Beispiel
Ein Elektrobetrieb hat vier Monteure mit je 1.400 verrechenbaren Stunden im Jahr, zusammen 5.600 Stunden. Die Monteure kosten den Betrieb 200.000 € im Jahr. Die Gemeinkosten einschließlich Unternehmerlohn betragen 150.000 €.
Kostendeckender Satz: (200.000 + 150.000) ÷ 5.600 = 62,50 €
Mit 10 % Gewinnzuschlag: 62,50 × 1,10 = 68,75 € netto je Stunde
Privatkunden zahlen inklusive 19 % Umsatzsteuer rund 81,81 € je Stunde.
Woran Betriebe oft scheitern
- Zu viele Stunden angesetzt: Wer mit 1.800 statt 1.400 verrechenbaren Stunden rechnet, kalkuliert im Beispiel nur 48,61 € statt 62,50 € als Kostendeckung.
- Unternehmerlohn vergessen: Der Betrieb wirkt profitabel, der Inhaber verdient aber weniger als seine Gesellen.
- Ein Satz für alles: Meister, Gesellen und Auszubildende verursachen unterschiedliche Kosten. Ein gewichteter Durchschnitt ist besser als ein Pauschalsatz.
- Keine regelmäßige Anpassung: Tariferhöhungen und steigende Fahrzeugkosten fressen die Marge, wenn der Satz jahrelang gleich bleibt.
Für Selbstständige ohne Mitarbeiter funktioniert dieselbe Logik als Tagessatz. Wird vor allem mit Maschinen gearbeitet, ergänzt der Maschinenstundensatz die Kalkulation.
Praxistipp
Vergleichen Sie einmal im Quartal die abgerechneten mit den bezahlten Stunden Ihrer Mitarbeiter. Sinkt die Quote, verlieren Sie Geld, auch wenn der Stundensatz stimmt.



