Die Herstellkosten umfassen alle Kosten, die bei der Produktion eines Erzeugnisses entstehen, bevor Verwaltung und Vertrieb ins Spiel kommen. Sie sind ein Zwischenschritt zu den Selbstkosten und die Grundlage für Lagerbewertung und Preiskalkulation. Nicht verwechseln sollten Sie sie mit den Herstellungskosten aus der Bilanz.
Alle Beträge netto. Die Berechnung erfolgt direkt in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert.
Herstellkosten berechnen: die Formel
Herstellkosten = Materialkosten + Fertigungskosten
Materialkosten = Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten
Fertigungskosten = Fertigungslöhne + Fertigungsgemeinkosten + Sondereinzelkosten der Fertigung
Sondereinzelkosten der Fertigung sind Kosten, die nur für einen bestimmten Auftrag anfallen, etwa ein eigens angefertigtes Werkzeug, Lizenzgebühren oder Konstruktionspläne.
Beispiel aus dem Handwerk
Eine Schreinerei fertigt einen Einbauschrank. Das Holz und die Beschläge kosten 220 €. Der Materialgemeinkostenzuschlag für Einkauf und Lager liegt bei 8 %. Der Geselle braucht vier Stunden zu je 38 €, also 152 € Fertigungslohn. Für Maschinen, Werkstatt und Meister rechnet der Betrieb 90 % Fertigungsgemeinkosten. Für eine Sonderfräsung fallen 30 € an.
Materialkosten: 220 + 8 % = 237,60 €
Fertigungskosten: 152 + 90 % + 30 = 318,80 €
Herstellkosten = 556,40 €
Auf diesen Betrag schlägt die Schreinerei anschließend Verwaltungs- und Vertriebskosten auf und erhält die Selbstkosten.
Herstellkosten und Herstellungskosten
Die beiden Begriffe klingen fast gleich, gehören aber in unterschiedliche Welten:
| Herstellkosten | Herstellungskosten | |
|---|---|---|
| Bereich | Kosten- und Leistungsrechnung | Handels- und Steuerbilanz (§ 255 HGB) |
| Zweck | Kalkulation, interne Entscheidungen | Bewertung von Beständen in der Bilanz |
| Inhalt | alle Kosten der Herstellung, auch kalkulatorische Kosten | nur tatsächliche Aufwendungen; Pflicht- und Wahlbestandteile gesetzlich geregelt |
| Vertriebskosten | nicht enthalten | dürfen nicht einbezogen werden |
Kalkulatorische Kosten wie ein kalkulatorischer Unternehmerlohn oder kalkulatorische Zinsen gehören in die Herstellkosten, aber nicht in die bilanziellen Herstellungskosten. Für die Bewertung unfertiger und fertiger Erzeugnisse im Jahresabschluss sprechen Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Wofür Sie die Herstellkosten brauchen
- Preiskalkulation: als Basis für die Zuschläge auf Verwaltung und Vertrieb.
- Make or buy: Ist ein Zulieferer günstiger als die eigene Fertigung? Verglichen werden die Herstellkosten, kurzfristig nur deren variabler Teil.
- Produktvergleich: Welche Produkte sind in der Herstellung besonders teuer? Ein hoher Materialanteil spricht für Verhandlungen im Einkauf, ein hoher Fertigungsanteil für bessere Abläufe.
Praxistipp
Prüfen Sie bei Ihren wichtigsten Produkten, wie groß der Materialanteil an den Herstellkosten ist. Liegt er über der Hälfte, bringen ein paar Prozent bessere Einkaufskonditionen oft mehr als jede Optimierung in der Werkstatt.



